AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Ferienpark Thüringer Wald“
der Im Waldgrund Truckenthal GmbH & Co KG gültig ab 1.1.2018

Vorwort
Der Ferienpark Thüringer Wald versteht sich als Einrichtung zur Förderung von Bildung, Erholung und Freizeit vielfältiger Gruppen und Einzelpersonen. Er möchte für verschiedene Bedürfnisse eine angemessene Unterkunft zur Verfügung stellen. Hier finden Kinder- und Jugendgruppen, Sportvereine, Gruppen mit behinderten Menschen, internationalistische Gruppen, Gruppen aus der Arbeiter-, Umwelt- und Frauenbewegung und andere eine ideale Begegnungsstätte.
Wir sind ein idealer Ort für große Veranstaltungen, wie Klassenfahrten, Sport- und Jugendcamps, Hochzeiten und andere Familienfeste, Open Air Musikveranstaltungen, Seminare usw.
Der Ferienpark wurde mit viel ehrenamtlicher Arbeit aufgebaut und erhalten. Daran haben sich auch Gäste beteiligt und können das weiterhin unterstützen.
Um unsere Möglichkeiten und Notwendigkeiten für Sie abzustecken, haben wir folgende Geschäftsbedingungen erstellt.

1. Vertragsabschluss
Zur Erstellung eines Angebots und Buchungsvertrags benötigen wir folgende Angaben:
Name (Gruppe, Verein usw.), Name des Verantwortlichen, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Datum der An- und Abreise, Gästezahl, sowie Art der Veranstaltung.
Unser Angebot wird Ihnen zeitnah übermittelt. An dieses Angebot sind wir in der Regel 14 Tage gebunden.
Die Buchung ist dann verbindlich, wenn das vom Kunden unterschriebene Angebot oder eine Bestellung auf Grundlage unseres Angebots bei uns unterschrieben vorliegt und die Anzahlung fristgerecht eingegangen ist.
Die Buchung mit Einzelpersonen oder Kleingruppen kann in einer vereinfachten Form geschehen.

2. Mietpreis
Die Höhe der Miete, Verpflegung und sonstiger Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Wir bestätigen die Preise schriftlich. Mit der Unterschrift unter den Vertrag ist der Gesamtbetrag festgelegt. Kürzung der Aufenthaltsdauer oder Minderung der Anzahl der Teilnehmer mindern den Gesamtbetrag im Normalfall nicht.
Bei Inanspruchnahme von Gruppenrabatten und anderen Rabatten ist eine Addition der Rabatte nicht möglich.
Das Haus behält sich vor, Kautionsgelder für ausgegebene Gegenstände, insbesondere für Schlüssel, zu vereinbaren.
Bei Großveranstaltungen wird eine zu vereinbarende Kautionssumme fällig; in jedem Fall bei Anmietung der Großküche.

3. Bezahlung
Anzahlung in Höhe von 25% der Buchungssumme innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
Der Restbetrag ist 4 Wochen vor dem Aufenthalt zu überweisen.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß „Rücktritt des Kunden“ zu tragen.
Alle Zahlungen aus Verträgen sind nur auf das auf dem Vertrag angegebene Konto zu leisten.
Die Abrechnungen werden in einer Gesamtrechnung zusammengefasst.
Bei Gruppenbuchungen werden in der Regel keine Einzelbeträge von Teilnehmern von Veranstaltungen und Gruppenbuchungen entgegen genommen.
Bei Gewährung von Gruppenrabatten muss die Zahlung durch einen Verantwortlichen erfolgen.
Einzelgäste und Kleingruppen bezahlen bei Ankunft im Ferienpark.

4. Preisangleichung
Bei Buchungen, die das Folgejahr bzw. Folgejahre betreffen, behält sich das Haus das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Bei Preiserhöhungen von über 5% steht dem Mieter/Veranstalter ein Sonderkündigungsrecht zu. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Mieters/Veranstalters.

5. An- und Abreise
Das gebuchte Mietobjekt steht am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Ein Anspruch auf frühere Belegung besteht nicht.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietobjekte bis spätestens um 10.00 Uhr
gereinigt zu übergeben.

6. Abweichung/Nachbesserung
Sollte das gebuchte Mietobjekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zu Verfügung stehen, stellt der Vermieter ein Ersatzobjekt/Platz mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung.

7. Rücktritt des Kunden von Verträgen
Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie das Objekt nicht belegen. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich.
Im Falle eines rechtzeitigen Rücktritts – der nur in schriftlicher Form anerkannt wird – werden Übernachtungskosten und Raummieten wie folgt pauschal abgerechnet:
weniger als 3 Monate vor Anreise: 25% der gebuchten Leistung
weniger als 1 Monat vor Anreise: 50% der gebuchten Leistung
weniger als 7 Tage vor Anreise: 100% der gebuchten Leistung

Wir bestellen unseren Wareneinsatz und unser Personal für die Verpflegung entsprechend den Verträgen. Deshalb wird bei Rücktritt oder Teilstornierung wie folgt pauschal abgerechnet:
weniger als 14 Tage vor Termin: 30% der gebuchten Leistung
weniger als 7 Tage vor Termin: 100% der gebuchten Leistung
Bei jeder Vertrags- oder Teilstornierung berechnen wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 35 €.

8. Unser Rücktrittsrecht
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die mit dem Mieter/Besteller abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Tagesbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, so kann das Haus vom Vertrag zurücktreten, oder die Fortsetzung der Veranstaltung untersagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Haus über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Mieter/Besteller nicht hinreichend informiert worden ist, oder wenn die Veranstaltung rassistische, sexistische, faschistische oder fremdenfeindliche Inhalte hat.

9. Haftung
Dem Veranstalter oder Mieter obliegt für die Veranstaltung die Aufsichtspflicht und die Versicherungspflicht, soweit diese dem Objekteigentümer nicht Kraft Gesetz obliegt.
In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung auf die akute Schadens- und Unfallvermeidung.
Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt das Haus keine Haftung.
Der Mieter haftet für Beschädigungen des Geländes, der Gebäude, der Einrichtungen und des Inventars des Ferienparks.
Haftungen für Diebstahl oder Beschädigungen von Eigentum des Mieters und dessen Teilnehmer übernimmt der Ferienpark nicht, es sei denn die Schädigung ist vom Haus vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

10. Die Anmietung der Hütten
Bei der Nutzung der Hütten sind Schlafsäcke oder Bettwäsche notwendig. Bettwäsche kann bei uns gegen eine Gebühr gemietet werden.
Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung der Hütten.
Bei Abreise sind die Hütten ordentlich und gereinigt (besenrein) zu übergeben. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Bestecke (soweit vorhanden), Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe (Glasabfälle, Plastik) in bereitgestellte Container.
Die Mülltrennung ist zu beachten.
Sind die Hütten nicht entsprechend zurückgegeben, wird eine Endreinigungsgebühr fällig.

In unseren Hütten können Sie auch mit Ihren Hunden wohnen. Das Mitbringen von Hunden ist vorher anzumelden.

11. Die Anmietung der Zimmer
Bei Anmietung der Zimmer ist die Bettwäsche eingeschlossen.
Bei Abreise sind die Zimmer ordentlich zu übergeben. Das schließt ein: Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw. und die Entleerung des Kühlschranks.
Bei Anmietung von Zimmern für nur 1 Nacht wird ein Zuschlag pro Bett erhoben.
Unsere Zimmer sind für Hunde nicht zugelassen.

12. Die Anmietung der Appartements
Bei Anmietung der Appartements ist die Bettwäsche eingeschlossen.
Bei Abreise sind die Appartements ordentlich zu übergeben. Das schließt ein: Reinigung des Geschirrs und der Bestecke usw. und die Entleerung des Kühlschrankes.
Sind die Appartements nicht entsprechend zurückgegeben, wird eine Endreinigungs­gebühr fällig.
Bei Anmietung von Appartements für nur 1 Nacht wird pro Bett ein Zuschlag erhoben.
Hunde sind in unseren Appartements nicht zugelassen.

13. Die Anmietung der Räume
Bei Verpflegung durch uns werden den Gästegruppen während der Essenszeiten unsere entsprechenden Speiseräume zur Verfügung gestellt.
Eine Nutzung von Räumen außerhalb der Essenszeiten bedarf in jedem Fall eines Mietvertrages, wenn der Mieter bestimmte Räume exklusiv nutzen will.
Die Anmietung unserer Großküche wird in einer gesonderten Vertragabsprache festgelegt.

14. Verpflegung und Selbstverpflegung
Zum Abschluss eines Vertrages über Verpflegung benötigen wir für die jeweiligen gewünschten Mahlzeiten die Anzahl der Erwachsenen und der Kinder.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in unserer Gaststätte und unseren Sälen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, die zum Beispiel auch eine entsprechende Kostenregelung („Korkgeld“) einschließt.
Bei vereinbarter Selbstverpflegung in unseren Räumen müssen die Gaststätte bzw. Säle und Küchen angemietet werden. Es fallen zusätzlich Miete für Geschirr, Gläser, Kochgeschirr, Kühlschränke und auf Wunsch anderer Gerätschaften an.
Einmalgeschirr ist von uns aus ökologischen Gründen nicht erwünscht.
Die laufende Reinigung und die Endreinigung der genutzten Räume und der Küchen obliegt bei Selbstverpflegung dem Mieter oder kann von uns gegen Vergütung erbracht werden.
Ungenügende laufende und Endreinigung wird vom Vermieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Das Haus haftet nicht bei möglichen Erkrankungen, die auf selbst hergestellte oder mitgebrachte Speisen und Getränke zurückzuführen sind.

15. Sonstiges
Erbringt der Ferienpark Serviceleistungen, so wird nach Arbeitszeitaufwand und eventuellem Materialeinsatz verrechnet. Während des Aufenthaltes gilt unsere Hausordnung.

16. Amtsgerichtssitze
Die Gesellschaftsform ist die Kommanditgesellschaft mit Sitz in Schalkau–Theuern mit Amtsgerichtssitz in Jena : HRA 301646. Die Komplementärin ist die „Im Waldgrund GmbH“ mit Sitz in Schalkau-Theuern mit Amtsgerichtssitz in Jena : HRB 306597.